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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Sassmar Taubenabwehr
Letzte Aktualisierung: 30.11.2025
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers gegenüber privaten und gewerblichen Auftraggebern, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
1.2 Die jeweils aktuelle Fassung ist auf unserer Website abrufbar.
2. Angebote und Preise
2.1 Angebote sind 14 Tage gültig, sofern im Angebot nicht anders angegeben.
2.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
2.3 Zusatzleistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, jedoch vor Ort aufgrund tatsächlicher Gegebenheiten erforderlich werden (z. B. erhöhter Reinigungsaufwand, erschwerter Zugang, verdeckte Schäden), werden nach Aufwand berechnet.
2.4 Die maßgeblichen Stundenverrechnungssätze und Materialpreise werden dem Auftraggeber vor Ausführung der Zusatzleistung mitgeteilt.
2.5 Angebotsbezogene Bilder, Skizzen oder Fotos dienen ausschließlich der Veranschaulichung und sind nicht verbindlich.
3. Zugang zur Arbeitsstelle / Voraussetzungen für die Montage
3.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsstelle zum vereinbarten Termin frei zugänglich, sauber und gefahrlos begehbar ist.
3.2 Verzögerungen oder Mehraufwände durch fehlende Zugänglichkeit oder notwendige Räumarbeiten werden nach Aufwand berechnet.
3.3 Ist die Durchführung der Arbeiten aufgrund fehlender Zugänglichkeit nicht möglich, kann der Auftragnehmer eine angemessene Ausfallpauschale berechnen.
3.4 Bei Arbeiten mit Hubsteiger, Gerüst oder Spezialtechnik sind die erforderlichen Zufahrts- und Parkflächen durch den Auftraggeber freizuhalten.
4. Bereitstellung von Ersatzmaterialien
4.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass während der Montage ausreichend Ersatzziegel oder Ersatzmaterialien vor Ort verfügbar sind, damit beschädigte Ziegel unmittelbar ausgetauscht werden können.
4.2 Sollte kurzfristig kein Ersatzmaterial verfügbar sein, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber umgehend informieren und den Austausch nachholen, sobald die Materialien bereitgestellt werden. Verzögerungen, die dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Ausführung der Arbeiten
5.1 Die Arbeiten erfolgen fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik.
5.2 Witterungsbedingt notwendige Terminverschiebungen bleiben vorbehalten; hieraus entstehen keine Schadensersatzansprüche.
5.3 Materialabweichungen, die Qualität oder Funktion nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
6. Abnahme
6.1 Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme durch Auftragnehmer und Auftraggeber.
6.2 Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme setzen.
6.3 Reagiert der Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung weder mit einer Abnahme noch mit einer begründeten Mängelrüge, gilt die Leistung gemäß § 640 BGB als abgenommen.
6.4 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
7. Zahlung
7.1 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
7.2 Verbraucher geraten spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, sofern sie darauf hingewiesen wurden (§ 286 BGB).
7.3 Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren sowie die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet.
7.4 Je nach Projektgröße kann der Auftragnehmer angemessene Abschlagszahlungen verlangen.
8. Gewährleistung
8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
8.2 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden, die nach der Montage entstehen durch:
8.2.1 unsachgemäße Nutzung,
8.2.2 nachträgliche bauliche Veränderungen,
8.2.3 Eingriffe durch den Auftraggeber oder Dritte,
8.2.4 äußere Fremdeinwirkungen,
8.2.5 Tiere (mit Ausnahme von Tauben),
8.2.6 außergewöhnliche oder extreme Witterungs- bzw. Umwelteinflüsse.
8.3 Der Auftragnehmer gewährleistet innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist einen fachgerecht ausgeführten und wirksamen Unterschlupfschutz gegen Tauben im Rahmen der technischen Möglichkeiten, sofern die Anlage nicht nachträglich verändert oder beeinträchtigt wurde.
8.4 Für bereits vorgeschädigte, verschmutzte oder fehlerhaft installierte Solaranlagen, Unterkonstruktionen oder Dachelemente übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Folgeschäden, sofern die Vorschädigungen vor Beginn der Arbeiten nicht eindeutig erkennbar waren.
8.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, können hieraus resultierende Schäden nicht geltend gemacht werden.
8.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ihm bekannte Vorschäden vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.
9. Haftung
9.1 Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden,
9.1.1 die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
9.1.2 bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, auch bei leichter Fahrlässigkeit,
9.1.3 sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei letzterem ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.2 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
9.3 Für Schäden an bereits vorgeschädigten, verschmutzten oder fehlerhaft montierten PV-Anlagen oder Dachelementen haftet der Auftragnehmer nicht, sofern diese Schäden nicht durch ihn verursacht wurden.
9.4 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass durch die Montage keine Herstellervorgaben oder Garantiebestimmungen der PV-Anlage verletzt werden.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Gelieferte Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
11. Datenschutz
11.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertrags verarbeitet.
11.2 Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf unserer Website.
12. Widerrufsrecht (für Verbraucher)
12.1 Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß der gesondert bereitgestellten Widerrufsbelehrung.
13. Gerichtsstand
13.1 Für gewerbliche Auftraggeber ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
13.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
14. Salvatorische Klausel
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
